Rechtsgebiete
+-Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man in Deutschland ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten sieht das Strafrecht Sanktionen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor.
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen, also die zu verhängende Strafe. Beides ist um Strafgesetzbuch und in zahlreichen Bestimmungen des Nebenstrafrechts wie z. B. Betäubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, Versammlungsgesetz oder Waffengesetz etc. geregelt.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht. Rechtsquellen dazu sind vor allen Dingen die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.
Für Jugendliche und Heranwachsende, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten dieselben Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Jugendstrafrecht und das Jugendgerichtsgesetz sehen aber aus erzieherischen Gründen andere Sanktionen als für Erwachsene vor. Es gilt dabei grundsätzlich der Vorrang des Erziehungsgedanken statt des Strafgedankens. Auch für Soldaten geltend andere Regelungen. Auf sie wird das Wehrstrafgesetz angewendet.
+-Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst aus anwaltlicher Sicht zwei große Bereiche: den Ausgleich von Schäden aufgrund eines Unfallgeschehens und das weite Feld der im Straßenverkehr gegangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Was den ersten Bereich angeht, ist festzustellen, dass es Zeiten einer fairen Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Versicherung gab. Man war bemüht den Schaden so sachgerecht als möglich auszugleichen.
Heute kann man jedem Geschädigten nur dringender denn je raten, sich sofort nach dem Unfall anwaltlich beraten zu lassen. Die Versicherer versuchen seit Längerem, diesem durch ein sogenanntes Schadensmanagement entgegenzuwirken. Man muss sich aber immer wieder bewusst machen, dass die Versicherer in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten und die ihres Versicherungsnehmers. Wollen Sie wirklich die Regulierung des Unfallschadens in die Hand des Schädigers legen? Sie sollten daher nach einem Unfall noch an der Unfallstelle Beweise sichern und unverzüglich zur Beweissicherung einen freien und unabhängigen Sachverständigen mit Feststellungen zur Schadenshöhe beauftragen. Sodann sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Ansprüche geltend machen. Ein guter und fairer Rechtsanwalt wird Ihnen dann aber auch sagen, wenn keine Ansprüche bestehen sollten.
Ähnliches gilt im Bußgeldbereich. Auch hier sollten Sie natürlich unverzüglich nach Zugang eines Bußgeldbescheids einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wenn Sie noch an Ort und Stelle mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontieret werden, gilt als erstes Gebot keine Angaben zur Sache zu machen. Sie werden sich im Zweifel an Ort und Stelle eh nicht entlasten können. Schriftlich äußern können Sie sich immer noch.
+-Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht meint in weitesten Sinne Schadensersatzrecht. Es geht dabei um den Ausgleich von Schäden, welche durch Handlungen Dritter entstanden sind, welche also die Ihnen zustehenden Rechtsgüter wie z. B. Eigentum oder Gesundheit verletzt haben.
Dies betrifft unter anderem:
- Ansprüche aus Unfällen,
- Arzthaftungsansprüche und
- Ansprüche aus fehlerhafter Beratung.
Dabei ist in einem Schadenfall immer sinnvoll frühzeitig ein Rechtsanwalt einzuschalten um z. B. mögliche Beweise zu sichern in einem selbstständigen Beweisverfahren oder um auf Augenhöhe mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verhandeln. Oftmals wird von den Versicherungen suggeriert, man werde sich schon um alles kümmern und für einen gerechten Ausgleich sorgen. Davon darf man sich aber nicht täuschen lassen.
Die Versicherung vertritt in erster Linie eigene Interessen und die ihres Versicherungsnehmers.
+-Erbrecht
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod, schon gar nicht dem eigenen. Schätzungen zur Folge haben daher 2/3 der deutschen Bundesbürger kein eigenes Testament. Man denkt, man hat noch Zeit, bis es dann zu spät ist. Zu einer optimalen Vorsorge gehört es daher, auch sich beizeiten Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Dies gilt umso mehr, als dass das Gesetz, wenn kein Testament vorliegt, von der gesetzlichen Erbfolge ausgeht und dabei traditionell noch immer die klassische Familie im Vordergrund steht. In Zeiten einer Scheidungsrate von fast 50 %, zumindest in den Großstädten, und einer immer größeren Anzahl von Patchwork-Familien und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften führt dies nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen. Diese Entwicklung konnte der Gesetzgeber im Jahre 1900, als die wesentlichen Punkte des Erbrechts in Kraft traten, natürlich nicht voraussehen.
Es kann dann dazu kommen, dass nach dem Tod des Erblassers eine nicht gewollte Erbengemeinschaft entsteht und es dann nicht einmal Anweisungen des Erblassers gibt, wie diese Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden soll.
Dazu passt dann das Bonmot: "Woran erkennt man, dass das Haus einer Erbengemeinschaft gehört? - An der bröckelnden Fassade!"
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist dann sowohl juristisch als auch emotional schwierig.
Es gilt also beizeiten zu Handeln. Bei der Abfassung eines Testaments berate ich Sie daher gerne.
Aber auch wenn man Erbe geworden ist, tauchen viele Fragen auf. Grundsätzlich gilt dabei sich schnell einen Überblick über die Nachlasssituation zu verschaffen, was aber aufgrund der verschiedenen über das BGB verstreuten Auskunftsansprüche nicht immer einfach ist. Auch in diesem Fall stehe ich für meine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
+-Kündigungsschutzrecht
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist oftmals ein schwerwiegender Eingriff in die Lebensplanung eines Menschen. Die wirtschaftliche Grundlage bricht weg und auch das Selbstwertgefühl erhält einen Knacks. Bevor man aber in ein Loch fällt, muss man handeln. Nach Zugang einer Kündigung muss man nämlich binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird dann geprüft, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist. Nicht verschwiegen werden soll aber das die meisten Kündigungsschutzverfahren in einem Vergleich enden. Gegen Zahlung einer Abfindung wir das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Wobei es - entgegen einem weit verbreiteten Irrtums - kein Recht auf eine Abfindung gibt. Dies bleibt letztlich dem Verhandlungsgeschick überlassen.
+-Zwangsvollstreckungsrecht
Es ist immer schön, wenn man einen Titel erlangt hat und der Schuldner das Urteil freiwillig befolgt. Leider sind Schuldner oftmals anders. Sie wollen oder können das Urteil nicht erfüllen. Das Urteil nicht erfüllen zu wollen, zählt natürlich nicht und das Zwangsvollstreckungsrecht kennt empfindliche Maßnahmen einen unwilligen Schuldner zu zwingen. Wenn der Schuldner aber z. B. nicht zahlen kann, sucht das Zwangsvollstreckungsrecht für eine gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners. Da das Zwangsvollstreckungsrecht ein sehr formales Rechtsgebiet ist, ist es angeraten, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen. Selbst die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers dürfte für einen Laien schon schwierig sein.